Der automatische Zulauf darf nur aktiviert werden, wenn zusätzlich zur bereits vorhandenen Kraftbegrenzung mindestens eine weitere Sicherheitseinrichtung (Lichtschranke) angeschlossen ist. Diese Lichtschranke muss vorher eingelernt sein.
Beim automatischen Zulauf öffnet das Tor nach einem Fahrbefehl und schließt automatisch nach Ablauf der eingestellten Aufhaltezeit und der Vorwarnzeit. Zu diesem Zeitpunkt könnten Sie Ihre Einfahrt bereits verlassen und keinen unmittelbaren Sichtkontakt zu Ihrer Toranlage mehr haben. In diesem Fall schreibt der Gesetzgeber eine weitere Sicherheitseinrichtung vor.