Hörmann Panikschloss 1201 PZ für Stahltüren, rechts
- für Hörmann Stahltüren oder Fremdfabrikate
- Dornmaß 65 mm, DIN rechts
- Panikfunktion E
- nicht für Hörmann H8-5/MZ/Quadro geeignet
- Artikel-Nr.: 478750
Beschreibung zu Hörmann Panikschloss 1201 PZ für Stahltüren, rechts
Das Hörmann Panikschloss BKS 1201 mit durchgehender Nuss und PZ-Lochung wird an Hörmann Stahltüren verwendet, die nachträglich mit einem Panikschloss augestattet werden sollen bzw. dient als Ersatzteil für bereits mit Panikfunktion ausgestattete Türen. Die Fluchttürfunktion E des Einsteckschlosses entspricht hierbei der DIN EN 179 und somit den Normen, sowie gesetzlichen Regelungen zur Gebrauchstauglichkeit von Fluchttüren. Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ist eine geprüfte, zertifizierte und zulassungskonforme Wechselgarnitur notwendig. Dieses Panikschloss eignet sich für Hörmann Stahltüren oder Fremdfabrikate mit Türanschlag DIN rechts und Dornmaß 65 mm.
Lieferumfang:
1 x Hörmann Panikschloss 1201 PZ Dornmaß 65 Funktion E DIN rechts
HINWEIS: Dieses Panikschloss eignet sich nicht für Hörmann Stahltüren vom Typ H8-5, MZ, Quadro, H6-2, H16G-1 > BRH 2875 mm, sowie H16G-2. Verwendbar nur an Türen ohne Vollpanik und mit zugelassener Wechselgarnitur (Drücker/Knauf).
technische Eigenschaften
- Panikschloss BKS 1201 mit durchgehender Nuss
- DIN rechts
- Funktion E
- mit PZ-Lochung
- Dornmaß 65 mm
kompatible Hörmann Türtypen
- Hörmann Mehrzwecktüren D65 OD
- Hörmann Mehrzwecktüren D65
- Hörmann Mehrzwecktüren D55
- Hörmann Mehrzwecktüren D45
- Hörmann Feuerschutztüren H3 OD
- Hörmann Feuerschutztüren H3
- Hörmann Feuerschutztüren H6
- Hörmann Feuerschutztüren H16 OD
- Hörmann Feuerschutztüren H16
- weitere Hörmann Türtypen mit Dornmaß 65 mm
- Fremdfabrikate mit Dornmaß 65 mm
Panikschloss mit Panikfunktion E nach DIN EN 179 für Notausgangs-Verschlüsse
Genaue Vorgaben und Regelungen zu Notausgangs-Verschlüssen sind in der europäischen Norm DIN EN 179 festgehalten und wurden letztmalig im Jahr 2008 überarbeitet. In diesem Regelwerk werden die konkreten Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt, sowie deren Anwendungsempfehlungen ausgesprochen. Nach DIN EN 179 werden Türen in Gebäuden dabei ausschließlich von einem eingewiesenen Personenkreis oder Besuchern, die die Fluchttürfunktionen kennen, genutzt. Hierzu können beispielsweise Wohn- oder Bürogebäude zählen. Der Einsatz dieser Panikverschlüsse in Bereichen mit öffentlichen Publikumsverkehr ist nicht zulässig. Hier wird eine Ausstattung nach DIN EN 1125 notwendig. Eine genaue Prüfung der Anforderungen an den geplanten Rettungsweg ist daher bereits in der Planungsphase wichtig und macht die Einbeziehung aller örtlicher Gegebenheiten notwendig.
Die Fluchttürfunktion E wird ausschließlich bei Türen mit einer Wechselgarnitur genutzt. Diese Kombination besteht aus einem innenliegenden Drücker, über den die Fluchttürfunktion ganz normal mit einer Drückerbetätigung ausgelöst wird und die Tür geöffnet wird, sowie einem Knauf oder Blindschild auf der Gegenseite. Der Zugang ist von außen somit generell nur mit einem Schlüssel möglich. Von innen ist die Tür durch die Fluchttürfunktion jederzeit in Fluchtrichtung begehbar. Nach Auslösen der Fluchttürfunktion muss die Tür erneut durch eine Schlüsseldrehung verschlossen werden. Verwendet werden müssen bei dieser Schlossausführung geeignete, zugelassene und geprüfte Wechselgarnituren. An Türen die beidseitig mit einem Drücker ausgestattet sind, ist der Einsatz dieser Panikfunktion nicht möglich. Hierfür sind entsprechende Fluchttürschlösser mit den Funktionen D, B oder C lieferbar. Zudem ist in diesem Fall eine Panikgarnitur mit geteiltem Stift zwingend notwendig, um nur den einseitigen generellen Durchgang zu ermöglichen.
EAN: 4005954094224
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