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Förderung und Zuschuss bei baulichen Maßnahmen

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Planen Sie den Erwerb einer Immobilie, Renovierungsarbeiten, Instandhaltungs-, Sanierungs- oder Neubauprojekte? Dann sollten Sie sich vorab über Möglichkeiten zur Förderung und Bezuschussung informieren.

Die einzelnen Bundesländer bieten an dieser Stelle viele Möglichkeiten, solche baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen finanziell zu unterstützen. Sei es durch eine Bezuschussung, also die Rückerstattung eines Teils der Kaufsumme, oder die Vermittlung kostengünstiger Kredite. Es ist jedoch zu beachten, dass Entscheidungen und der Umfang solcher Förderungen teilweise länderspezifisch geregelt sind, also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Eine vorherige Beratung zu den genauen Leistungen bei entsprechenden Projekten sollte daher in jedem Fall in Ihrem jeweiligen Bundesland bei folgenden Stellen erfolgen:

  • Sachverständige
  • Verbraucherzentralen
  • Wohnberatungsstellen
  • Kriminal- und polizeiliche Beratungsstellen
  • Banken, Sparkassen
  • Steuerberater
  • Versicherer


Eine gewünschte Förderung muss natürlich mit einer Beantragung erfolgen. Auch um hierbei bürokratische Hürden zu überwinden und die Beantragung form- und sachgerecht zu erstellen, ist eine fachmännische Beratung sinnvoll und empfehlenswert. Anträge und Hilfestellungen sind aber auch online verfügbar, sodass sich Interessierte jederzeit selber über ihre Möglichkeiten informieren und entsprechende Anträge stellen können. Auch die entsprechenden Formulare stehen online zum Download bereit.

Welche baulichen Maßnahmen werden gefördert?

Der Begriff bauliche Maßnahme ist natürlich ein weitreichender Begriff und beinhaltet auch Aktionen, die nicht förderfähig sind, wie beispielsweise ein neuer Wandanstrich oder eine neue Wandfliese. Projekte, die jedoch zu einem nennenswerten Mehrwert führen, können von der Förderung durchaus profitieren. Hierzu zählen Maßnahmen zur Verringerung von Barrieren in Wohnräumen, Erhöhung des Einbruchsschutzes oder die allgemeine Steigerung des Wohnkomforts. Im Genauen umfassen die geförderten Maßnahmen unter anderem:

  • energetische Gebäudesanierung
  • Austausch energieineffizienter Bauelemente
  • Überwindung von Treppen und Stufen
  • Wege zum Gebäude
  • Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Einbruchschutzsysteme
  • Raumaufteilung und Schwellenabbau
  • Sicherheitselemente für Senioren
  • Badumbau
  • Umbau und Schaffung von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen
  • Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“


Der Einbau eines neuen Garagentores, beispielsweise einem Hörmann Sektionaltor, mit sehr guten Dämmeigenschaften als Teil einer energetischen Haussanierung oder die Ausstattung von Innentüren mit Innentürantrieben, beispielsweise dem Hörmann Türantrieb PortaMatic, als Teil von Baumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen sind also durchaus förderfähig. Auch der Einbau einer neuen Haustür mit guten Wärmedämmeigenschaften und einem hohen Sicherheitsstandard, wie beispielsweise der Hörmann Haustüren, kann durch Fördermaßnahmen finanziell unterstützt werden. Um weitere Fördergelder zu erhalten, können Maßnahmen miteinander kombiniert werden, beispielsweise der Einbau einer einbruchsicheren Tür und Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Wer kann die Förderungen für bauliche Maßnahmen beantragen?

Anträge auf Förderung von entsprechenden Maßnahmen können durch Privatpersonen gestellt werden. Hierzu zählen folgende Personengruppen:

  • Private Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung
  • Käufer von frisch umgebautem Wohnraum (Ersterwerber)
  • Mieter (mit Zustimmung des Vermieters zum Umbau)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften 

Wie hoch ist die Bezuschussung oder der Kreditrahmen?

Wie hoch der Teil der Bezuschussung oder der Ihnen eingeräumte Kreditrahmen ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab und ergibt sich durch Maximalbeträge oder Prozentsätze zur Investitionssumme. Hier kann es zu länderspezifischen Abweichungen kommen. Die Förderungen laufen über die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dies ist eine Förderbank zum Zwecke der Unterstützung des inländischen und internationalen Aufbaus, die jedoch keine eigenen Filialen betreibt. Entsprechende Förderkredite erhalten Sie daher nur bei einem Finanzinstitut Ihrer Wahl, beispielsweise Banken, Sparkassen, Bausparkassen oder Versicherer.
Beachten Sie aber auch, dass die Zuschüsse teilweise durch verfügbare Fördermittel begrenzt sind, also nach Auslastung der Förderhöhe nicht mehr bewilligt werden können. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.

WICHTIG: Die Beantragung muss vor dem Beginn der entsprechenden Maßnahmen erfolgen. Es ist ratsam, einen Sachverständigen einzuschalten, der das Vorhaben prüft und ggf. weitere Aktionen vorschlagen kann. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht zulässig und führt zur Ablehnung der Förderung.

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